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Unterlage zum Vortrag
Datum: 17.01.2017, Dipl.-Ing. Kurt Halbe
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Aktuelle Fassung der
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Für die Abnahme von Asphaltarbeiten sind Kontrollprüfungen des Auftraggebers verbindlich vorgeschrieben (ZTV Asphalt-StB, Abschnitt 5.3.1).
Dienststellen der Staatsbauverwaltung entnehmen alle 6.000 m² 10 cm nebeneinander ein Bohrkernpaar und übergeben es unserem Probenabholdienst gemeinsam mit den Mischgutproben, die während des Einbaus an denselben Stellen entnommen wurden.
Den Proben beigefügt werden die Eignungserklärungen (Eignungsnachweis mit Erstprüfung) des AN und die ausgefüllten Entnahmeprotokolle. Ein zusätzliches Auftragsschreiben ist nicht erforderlich, wenn unsere nachfolgenden Vordrucke verwendet werden.
Für Bundesfern- und Staatsstraßen verwenden Staatliche Bauämter folgende Vordrucke:
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Bei kommunalen, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen, Wirtschaftswegen sowie sonstigen Verkehrsflächen werden regelmäßig keine Mischgutproben, sondern alle 250 m Einzelbohrkerne Ø 15 cm entnommen.
Hierfür verwenden Ingenieurbüros, Städte und Gemeinden den Vordruck der Landratsämter:
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Grundlage dieser vereinfachten Art der Kontrollprüfung ist die Asphalt-Kommunalstraßenregelung, die in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde regelmäßig an die ZTV Asphalt-StB angepasst wird.