Bei kommunalen, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen, Wirtschaftswegen sowie sonstigen Verkehrsflächen werden regelmäßig keine Mischgutproben, sondern alle 250 m Einzelbohrkerne Ø 15 cm entnommen.
Hierfür verwenden Ingenieurbüros, Städte und Gemeinden den Vordruck der Landratsämter:
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Grundlage dieser vereinfachten Art der Kontrollprüfung ist die Asphalt-Kommunalstraßenregelung, die in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde regelmäßig an die ZTV Asphalt-StB angepasst wird.
Sie können die aktuelle Fassung der
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und in die Technischen Vertragsbedingungen Ihrer Bauverträge aufnehmen.